Ratgeber
Instandhaltungspflicht für Baumaschinen nach Art. 32b VUV
Aktualisiert am 23.10.2026
Ja: In der Schweiz müssen Baumaschinen gemäss den Angaben des Herstellers in Stand gehalten werden, und die Instandhaltung ist zu dokumentieren. So steht es in Art. 32b der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Was nicht aufgeschrieben ist, lässt sich später kaum belegen.
Was verlangt Art. 32b VUV?
Die VUV (SR 832.30) regelt die Arbeitssicherheit in der Schweiz. Art. 32b gilt seit 2001 für «Arbeitsmittel». Gemeint sind nach Art. 3 Maschinen, Apparate, Werkzeuge und Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. Bagger, Radlader, Minibagger, Dumper und Hubarbeitsbühnen gehören klar dazu.
Absatz 1: Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten, unter Berücksichtigung von Einsatzzweck und Einsatzort. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren. Den Service zu machen reicht also nicht. Sie müssen zeigen können, dass er gemacht wurde.
Absatz 2: Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte oder korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem im Voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Nach aussergewöhnlichen Ereignissen, welche die Sicherheit beeinträchtigen könnten, ist ebenfalls eine Überprüfung fällig. Auch sie wird dokumentiert. Eine Baumaschine, die im Freien überwintert und in Schlamm, Salz und Staub arbeitet, fällt oft darunter.
Den Wortlaut finden Sie auf fedlex.admin.ch. Die Suva beaufsichtigt die Unfallverhütung in Betrieben mit hohen Risiken wie dem Bau und stellt Checklisten und Broschüren zur Umsetzung bereit.
Wer ist verantwortlich – und was zählt nach einem Unfall?
Der Arbeitgeber. Art. 3 VUV verpflichtet ihn, die nötigen Schutzmassnahmen zu treffen und in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob sie wirksam bleiben. Die Arbeit kann er dem Werkstattchef, einem Mechaniker oder einer externen Werkstatt übertragen. Die Organisation bleibt bei ihm: wer was wann macht und wo es festgehalten wird. Bei Mietmaschinen regeln Sie schriftlich mit dem Vermieter, wer während der Miete welche Wartung übernimmt.
Nach einem Unfall mit einer Maschine wird untersucht, wie es dazu kam. In der Regel wird nach der Geschichte der Maschine gefragt: letzter Service, Reparaturen, Kontrollen, gemeldete Mängel. Ein vollständiges, datiertes Wartungsheft beantwortet das schnell und genau. Ein leeres oder nachträglich ergänztes Heft hilft niemandem.
Was im Einzelfall folgt, hängt von den Umständen ab. Für konkrete Fragen wenden Sie sich an die Suva oder an eine Fachperson für Recht.
Arbeitsmittel-Instandhaltung dokumentieren: was gehört ins Wartungsheft?
Ein Formular schreibt die VUV nicht vor. Entscheidend ist, dass eine aussenstehende Person versteht, was wann von wem gemacht wurde. Bewahren Sie auch die Betriebsanleitungen auf: Dort stehen die Intervalle und Prüfpunkte des Herstellers.
Eine einfache Regel: Ein Eintrag verschwindet nicht. Ist er falsch, wird er korrigiert und der alte bleibt sichtbar, wie im Papierheft, in dem man durchstreicht statt Seiten herauszureissen. Pro Arbeit gehören mindestens dazu:
- die Maschine (interne Nummer, Marke, Modell, Seriennummer);
- Datum und Stand der Betriebsstunden;
- die Art der Arbeit: Service, Kontrolle, Reparatur, Teilewechsel;
- was gemacht und was festgestellt wurde, auch offene Mängel;
- verwendete Teile und Schmierstoffe mit Artikelnummer;
- wer gearbeitet hat: eigener Mechaniker, Werkstatt oder Händler;
- Belege: Servicebericht, Rechnung, Fotos, Prüfprotokoll.
Überprüfung nach jeder Montage und nach aussergewöhnlichen Ereignissen
Art. 32a Abs. 3 VUV ergänzt eine Regel für wechselnde Einsatzorte: Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten eingesetzt werden, sind nach jeder Montage zu überprüfen. Geprüft wird, ob sie korrekt montiert sind, einwandfrei funktionieren und bestimmungsgemäss verwendet werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
Das betrifft vor allem, was von Baustelle zu Baustelle auf- und abgebaut wird: Krane, Brech- und Siebanlagen, Förderbänder. Für einen Bagger, der auf dem Tieflader ankommt, bleibt eine kurze, notierte Abfahrtskontrolle durch den Maschinisten eine gute Gewohnheit. Im Zweifel gibt die Suva Auskunft.
Aussergewöhnliche Ereignisse im Sinn von Art. 32b Abs. 2 sind etwa ein Umkippen, ein herabfallender Gegenstand auf der Kabine, ein heftiger Anprall oder eine Überschwemmung. Die Maschine wird dann vor dem nächsten Einsatz überprüft, und das wird festgehalten.
So organisieren Sie die Instandhaltung Ihres Maschinenparks
Die Suva empfiehlt einen Instandhaltungsplan (Publikation 66121, «Instandhaltung planen und überwachen»). Drei Schritte: ein Inventar aller Arbeitsmittel erstellen, welche die Sicherheit beeinflussen können, alle Betriebs- und Wartungsanleitungen aufbewahren, und im Plan festhalten, wer zuständig ist und wie oft gearbeitet wird.
Das Medium ist weniger wichtig als die Regelmässigkeit. Ordner, Excel oder Software funktionieren, wenn sie gepflegt werden. Die Schwäche von Papier und Excel ist bekannt: Eine Frist meldet sich nicht von selbst, und eine gelöschte Zeile hinterlässt keine Spur. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Wartungsheft und zu den Wartungsintervallen.
Für einen Maschinenpark brauchen Sie konkret:
- eine Liste aller Maschinen mit aktuellem Betriebsstundenstand;
- pro Maschine die Fristen aus der Betriebsanleitung: Service nach Betriebsstunden und Kontrollen nach Datum, etwa eine jährliche Sicherheitskontrolle;
- eine verantwortliche Person pro Maschine oder Gruppe;
- einen einzigen Ort, an dem alles festgehalten wird, erreichbar in der Werkstatt und auf der Baustelle.
Wobei Godet hilft – und wobei nicht
Godet ist ein digitales Wartungsheft für Baumaschinen, entwickelt im Wallis von einem ehemaligen Baumaschinenmechaniker. Jeder Service, jede Kontrolle, Reparatur oder jedes Teil wird mit Datum, Betriebsstunden, Autor und Kosten erfasst, bei Bedarf mit Fotos und Dokumenten.
Fristen legen Sie nach Betriebsstunden oder Datum fest. Jede neue Maschine erhält automatisch «Wartung» alle 500 h und eine «Jährliche Sicherheitskontrolle», die Sie gemäss Anleitung anpassen. Naht eine Frist, wird die Maschine orange, ist sie überschritten, rot. Erinnerungen kommen per E-Mail.
Ein Eintrag wird nie gelöscht: Ein Rückzug bleibt durchgestrichen mit Begründung sichtbar, jede Änderung wird protokolliert. Das ganze Heft lässt sich als PDF drucken, für eine Kontrolle, ein Gutachten oder den Verkauf. Ein QR-Code in der Kabine erlaubt dem Maschinisten, seine Kontrolle mit dem Handy zu erfassen, auch ohne Netz.
Die Grenzen: Godet macht Ihren Betrieb nicht konform. Es legt keine Intervalle fest und ersetzt weder die Betriebsanleitung noch das Urteil des Mechanikers noch die Suva. Es hält fest, was Sie tun. Schauen Sie sich die 3D-Demo ohne Konto an oder lesen Sie die Hilfe, bevor Sie 15 Tage gratis testen.
Für Leser in Deutschland: Instandhaltung nach BetrSichV
In Deutschland gilt nicht die VUV, sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 10 trifft der Arbeitgeber Instandhaltungsmassnahmen, damit Arbeitsmittel während der ganzen Verwendungsdauer sicher bleiben, und berücksichtigt dabei die Herstellerangaben. § 14 regelt die Prüfungen: Arbeitsmittel, deren Sicherheit von der Montage abhängt, werden vor der ersten Verwendung und nach jeder Montage von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft. Das Ergebnis wird aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt; elektronisch ist zulässig. Den Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de. In Österreich gelten eigene Vorschriften.
Häufige Fragen
Ist die Wartung von Baumaschinen in der Schweiz Pflicht?
Ja. Art. 32b VUV verlangt, Arbeitsmittel gemäss den Angaben des Herstellers in Stand zu halten und die Instandhaltung zu dokumentieren. Baumaschinen sind Arbeitsmittel im Sinn der Verordnung.
Schreibt die VUV eine jährliche Kontrolle der Baumaschinen vor?
Die VUV nennt keine einheitliche Frist. Sie verweist auf die Herstellerangaben und verlangt für Arbeitsmittel unter schädigenden Einflüssen regelmässige Überprüfungen nach Plan. Eine jährliche Sicherheitskontrolle ist verbreitete Praxis. Für bestimmte Geräte, etwa Hebezeuge, können besondere Regeln gelten. Klären Sie das mit dem Hersteller und der Suva.
Wie lange muss das Wartungsheft aufbewahrt werden?
Art. 32b nennt keine Dauer. Am einfachsten bewahren Sie die Geschichte während der ganzen Zeit auf, in der die Maschine im Betrieb ist, und geben sie beim Verkauf an den Käufer weiter.
Genügt ein digitales Wartungsheft?
Die VUV verlangt eine Dokumentation, schreibt aber kein Medium vor. Ein digitales Heft eignet sich, wenn es vollständig und datiert ist und kein Eintrag spurlos verschwinden kann. Im Einzelfall gibt die Suva Auskunft.
Wer füllt das Wartungsheft aus?
Am besten, wer die Arbeit macht: der Mechaniker beim Service, der Maschinist bei der Abfahrtskontrolle, die externe Werkstatt mit ihrem Bericht. Der Arbeitgeber organisiert und prüft, dass es gemacht wird.